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Aktualisiert
Aktualisiert am: 02.02.2012
Skigebiet Dreiländereck

Gebühren

Euromünze
gültig ab 2011

Abfallgebühren

Grundgebühr

1. im Abholbereich (Grundgebühr/Jahr)

 je      60 Liter Abfallsack

 € 1,32

 je    120 Liter Großmülltonne

 € 56,47

 je    240 Liter Großmülltonne

 € 112,95

 je    770 Liter Großraumtonne

 € 362,38

 je 1.100 Liter Großraumtonne                

 € 517,68

2. im Sonderbereich (Grundgebühr/Sack)

 je 60 Liter Abfallsammelsack  

 € 1,32

 

Leistungsgebühr

1. im Abholbereich (Leistungsgebühr/Entleerung)

 je      60 Liter Abfallsammelsack

€ 1,22

 je    120 Liter Großmülltonne

€ 1,90

 je    240 Liter Großmülltonne

€ 3,80

 je    770 Liter Großraumtonne

€ 12,15

 je 1.100 Liter Großraumtonne

€ 17,36

2. im Sonderbereich (Leistungsgebühr/Sack)

 je 60 Liter Abfallsammelsack

  € 1,00

 

Biomüllgegbühr

 je      80 Liter Laubsammelsack  

 € 2,46

 je    120 Liter Sammelgefäß

 € 2,46

 je    240 Liter Sammelgefäß

 € 4,92

 je    770 Liter Sammelgefäß

 € 15,75

 je 1.100 Liter Sammelgefäß

 € 22,51

 

 

Bestattungstarife

 Abholung                                                

 € 63,00

Bestattungsdurchführung

 1. Aufbahrung

 € 98,00

 2. Konduktpersonal
     pro Mann und Sterbefall

 € 53,00

     Beistellung von Tragbahren oder Bahrwagen

 € 8,00

 3. Verwaltungskostenanteil

  € 49,00

Bestattungsfahrzeuge

 1. Abholung oder Überfürung im Gemeindegebiet
Arnoldstein

 € 56,00

 2. Abholung oder Überführung aus Villach
bzw. Bez. Villach

 € 128,00

 3. Abholung oder Überführung darüber hinaus
pro gefahrenem Kilometer

 € 1,40

 4. Material-, Kranz- und Personaltransporte inkl.
Personalbereitstellung pro gefahrenem Kilometer

 € 1,40

Sonstiges

 1. Hallengebühr gemeindliche Aufbahrungshalle

€ 130,00

 2. Verkitten, Verschrauben

 € 21,00

 3. Verlöten

 € 60,00

 4. Santätssargbeistellung einschließlich Reinigung
und Desinfektion

 € 39,00

 5. Bestattungspersonal für sonstige Arbeit
pro Stunde

 € 18,00

 6. Beistellung Lautsprecheranlage mit Mann

 € 53,00

 7. Kühlraumgebühr pro Tag

 € 38,00

Zuschläge

1. Zuschläge für Personalleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit
     Montag bis Freitag von 17 bis 22 Uhr
     Samstag von 6 bis 22 Uhr höchstens

 50%

     an Werktagen von 22 bis 6 Uhr
     an Sonn- und Feiertagen höchstens

 100%

 2. Zuschlag für Peronalleistungen unter besonders erschwerten Umständen (Exhumierung, Bergungen) höchstens

 100%

Buchleihgebühren

Erwachsenen- und diverse Sachbücher pro Stück
und 2 Wochen

 € 0,50
Kinder- u. Jugendbücher, Zeitschriften pro Stück
und 2 Wochen 
 € 0,35
CD's, MC's und Spiele pro Stück und 2 Wochen  € 1,10
Einschreibgebühr für neue Mitglieder (einmalig)   € 3,50
Säumnisgebühr pro Stück und Woche  € 0,35

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Deckumlage

 für jedes belegfähige weibl. Rind

 € 7,27

 je Rind

Friedhofs- und Aufbahrungshallengebühren

 Grabstellengebühr für ein Einzelgrab für 10 Jahre

 € 170,00

 Grabstellengebühr für ein Doppelgrab für 10 Jahre

 € 340,00

 Grabstellengebühr für eine Einzelurnennische für
10 Jahre

 € 150,00

 Grabstellengebühr für eine Doppelurnennische für
10 Jahre

 € 300,00

 Aussegnungshallengebühr je Aufbewahrung

 € 130,00

Grundsteuer

 für land- und forstwirt-
schaftliche Betriebe

 500 v. H.

 des Messbetriebes

 von Grundstücken

 500 v. H.

 des Messbetriebes

Hundeabgabe - jährlich zu entrichten
 Wachhunde

 € 10,00

 je Hund

 Hunde in Ausübung eines Berufes

 € 10,00

 je Hund

 übrige Hunde

 € 25,00

 je Hund

 Hundemarke

 € 3,00

 je Hund

Kanal

 Benützungsgebühr

 € 4,05

 je m³

 Kanalanschlussbeitrag

 € 2.543,55

 je BE

Orts- und Nächtigungstaxe

 Ortstaxe

 € 0,73

 je Nächtigung

 Nächtigungstaxe

 € 0,50

 je Nächtigung

Kinder unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.

pauschalierte Ortstaxe

 bis zu 60 m²

 € 73,00

 100 Nächtigungen

 von mehr als 60 m² bis 100 m²

 € 109,50

 150 Nächtigungen

 von mehr als 100 m²

 € 146,00

 200 Nächtigungen

Vergnügungssteuer

für Filmvorführungen

 10 v.H.

für Theaterveranstalungen, Ballette, sonstige
Tanvorführungen, Konzerte, Liederabende, Vorträge,
Vorlesungen und Ausstellungen,
    wenn der künstlerische Charakter überwiegt

 5 v.H.

    im übrigen

 10 v.H.

für Zirkusveranstaltungen, Tierschauen, Kunstlauf-
vorführungen auf Eis- und Rollbahnen

10 v.H.

für Minigolf pro ausgegebene Spielkarte

10 v.H.

für alle anderen Veranstaltungen

 25 v.H.

Wasser (inkl. MwSt.)
 Wasserbenützungsgebühr

 € 1,33

 je m³
 Wassernanschlussbeiträge

 € 1.453,46

 je BWE

Zweitwohnsitzabgabe

 bis zu 30 m² Nutzfläche
(Wohnungen)

 € 6,00

 je Monat

 von mehr als nur 30 m² bis 60 m²
Nutzfläche (Wohnungen)

 € 12,00

 je Monat

 von mehr als nur 60 m² bis 90 m²
Nutzfläche (Wohnungen)

 € 22,00

 je Monat

 mehr als nur 90 m² Nutzfläche
(Wohnungen)

 € 33,00

 je Monat

Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.

Info Box

Gemeindeamt

Wir sind für SIE da!

Montag bis Donnerstag
jeweils von 07.00 -12.30 Uhr
und von 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag von 07.00 - 12.00 Uhr

Notrufnummern hier

A W Z

Abfall-Wirtschafts-Zentrum

Wir sind für SIE da!

Donnerstag
von 12.30 - 17.00 Uhr

Problemstoffe und Elektrogeräte
aller Art gratis!

E-Mail: arnoldstein.umwelt@ktn.gde.at
Telefon: +43 (0)4255/2260-46

 

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Tel.: +43 (4255) 2260-0 | E-Mail: arnoldstein@ktn.gde.at